Sicherheitstechnik
Voraussetzung: G- und S-Nummer für jedes verbaute Produkt und ebenso für das Gesamtsystem
Die Förderbank KfW hat die Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen für den Einbau von elektronischer Sicherheitstechnik präzisiert. Die neuen Richtlinien betonen, dass ... (Weiterlesen)
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Voraussetzung: G- und S-Nummer für jedes verbaute Produkt und ebenso für das Gesamtsystem

Den Zuschuss aus dem Programm 455-E erteilt die KfW zukünftig nur noch, wenn alle Punkte aus der Fachunternehmerbestätigung erfüllt sind
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Die „Objekt gesichert“-Plakette von Telenot zeigt an, dass die eingebaute Sicherheitslösung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wurde und sowohl die Geräteanerkennung (G-Nummer) wie auch die Systemanerkennung (S-Nummer) erfüllt sind.
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Bild Download »Nur wenn alle eingesetzten Komponenten eine Geräteanerkennungsnummer tragen, kann der KfW-Zuschuss vergeben werden. Telenot ist eines der wenigen Unternehmen, bei dessen Sicherheitslösungen beide Anerkennungen zum Standard gehören.
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„Wenn Käufer eines smarten Sicherheitssystems erst im Nachhinein erfahren, dass Hersteller mit falschen Versprechungen werben,
Fachbetriebe ungenügende Sicherheitssysteme geplant und verbaut haben und sie sich nicht darum bemühen, vorhandene Probleme schnellstmöglich zu beseitigen, bleibt das ungute Gefühl, mit einer lückenhaften Sicherheitslösung leben zu müssen. Das darf nicht sein“, stellt Alexander Balle, Sicherheitsexperte bei Telenot, klar.