Fahrplan für schrittweise Öffnung ab Mitte Mai vorgelegt - Der Pressedienst - Medienservice für Journalisten

Fahrplan für schrittweise Öffnung ab Mitte Mai vorgelegt

Heilbäderverband fordert durchgängig 7 Prozent Mehrwertsteuer

STUTTGART– Der Heilbäderverband Baden-Württemberg fordert im Namen seiner 56 Mitgliedsorte und den in diesen angesiedelten hunderten Betrieben wie Thermen, Kurmittelhäuser, Kliniken, Bäder oder Gesundheits- und Wellness-Hotels mit mehr als 50.000 Beschäftigten ein Soforthilfepaket des Landes. Neben weiteren KfW-Darlehen und zinslosen Darlehen geht die Hauptforderung des Verbandes hin zu einer durchgängigen Mehrwertsteuersenkung für alle Leistungen in Hotels und Thermen auf 7 Prozent.

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind enorm und vielerorts spürbar und präsent. Zu den besonders stark betroffenen Branchen zählt der Tourismus, dessen Betriebe massiv von den aktuellen Maßnahmen eingeschränkt sind. Nach einer aktuellen Mitgliederbefragung in den baden-württembergischen Heilbädern und Kurorten geht der Verband davon aus, dass ein Weiterbestehen der Einschränkungen über einen längeren Zeitraum die Existenz einer Vielzahl an Einrichtungen und Betrieben erheblich gefährdet und vielerorts Insolvenzen drohen. Dies betrifft sowohl die touristische Infrastruktur (wie  Übernachtungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Gastronomie) sowie gesundheits- und erholungsorientierte Einrichtungen wie Thermen oder gar Reha-Kliniken.

Deshalb fordert der Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. im Namen seiner Mitglieder eine Ausweitung der aktuell geltenden Rettungsschirme und eine angepasste Umsatzsteuer:

  1. Das Soforthilfepaket des Landes muss jedem touristischen Unternehmen in einem Heilbad und Kurort, unabhängig von der Gesellschafts- und Rechtsform, zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Vergabe von KfW-Krediten für touristische Unternehmen in Heilbädern und Kurorten muss unabhängig von der Gesellschafts- und Rechtsform der Betriebe mit einem Zinssatz von 1 Prozent, einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren, bei einer Aussetzung der Tilgung im ersten Jahr, erfolgen.
  3. Die Schaffung von Optionen für zusätzliche zinslose Darlehen mit Laufzeiten von mindestens 10 bis 15 Jahren mit Aussetzung der Tilgung im ersten Jahr für die nachhaltige Sicherung der Betriebsführung und der Nachrüstung umweltfreundlicher Technologien sowie Ausbau der digitalen Angebote.
  4. Für alle Umsatzbereiche in Hotels und Thermen muss der Umsatzsteuersatz auf 7 Prozent festgesetzt werden.

 

Die Mehrheit der Mitglieder geht nach aktuellem Stand von einer Rücknahme aller momentanen Einschränkungen bis spätestens September/Oktober 2020 aus. Allerdings rechnet eine Expertengruppe des Verbandes bereits mit den ersten Insolvenzanträgen ab Juni/Juli 2020. Bedingt durch die aktuellen Entwicklungen und Zahlen hält der Verband ab Mitte Mai 2020 eine schrittweise Öffnung des touristischen Segments und spätestens ab Anfang Juni eine vollständige Öffnung aller touristischen Einrichtungen für einen realistischen Weg. Zunächst solle die schrittweise Öffnung der touristischen Infrastruktur aller Outdoorbereiche wie z.B. Kurparkanlagen, Klettergärten oder auch Golf- und Minigolfanlagen erfolgen. Inkludiert in diesen ersten Schritt der Öffnung sollten auch die dort angesiedelten Gastronomiebetriebe sein, die die Verpflegung und Versorgung der Gäste sicherstellen. Der Heilbäderverband empfiehlt dabei generell die Regelung, nach welcher Geschäfte bis 800 m2 öffnen dürfen, auch auf die Infrastruktur vor Ort (Cafés, Kioske, Restaurants, Trinkhallen etc.) auszudehnen.

Ebenfalls in diesen Öffnungsschritt einbezogen werden sollten laut Verband die Mineral- und Thermalbäder, da sie einen zentralen Faktor im Erholungs- und Gesundheitsbereich darstellen und hinsichtlich der Versorgung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (Rheumaliga / Therapie im Wasser etc.) von elementarer Bedeutung sind. Darüber hinaus gefährdet eine verlängerte Schließungszeit nachweislich die Existenz vieler Einrichtungen. Um Insolvenzen, auch vor dem Hintergrund der Schadensminimierungspflicht (Versicherungen), zu verhindern, muss eine baldige Öffnung der Thermen ermöglicht werden. Auch bei diesen Einrichtungen ist es erforderlich, die bereits bestehenden Hygienevorgaben und Infektionsschutzpläne den aktuellen Erfordernissen und Vorgaben anzupassen, was bereits vor Ort geschieht.

Der Heilbäderverband plant zusätzlich die Entwicklung einer Rahmenregelung für seine Mitglieder, wie eine Öffnung aller Bereiche der Thermen sowie der Wellnesseinrichtungen in Hotels, Thermen und Gesundheitsresorts gestaltet werden kann. Hierzu zählen Abstandsregelungen im Kassenbereich (Eingang ist nicht Ausgang), Lenkungssysteme in Umkleidebereichen (Trennung von ankommenden und verlassenden Gästen), Abstandsregelungen im Beckenbereich und im Bereich der Ruheräume sowie die Empfehlungen und Vorgaben für den Gastronomiebereich, die der DEHOGA seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt und die Empfehlungen des Deutschen Saunabundes für den Saunabereich. Jede Therme sowie jeder Wellnessbereich kann diese dann an die Gegebenheiten vor Ort anpassen.

Unter diesen Voraussetzungen hält der Verband auch die schrittweise Öffnung der Camping- und Stellplätze sowie aller gewerblichen Übernachtungsbetriebe für möglich.

Die Attraktivität dieser Einrichtungen tritt nicht zuletzt durch die Mitgliederbefragung klar zutage. Diese verzeichnen auf ihren jeweiligen Online-Auftritten (Soziale Medien und Internet) deutliche Zuwächse. So verzeichneten 36 Prozent der teilnehmenden Mitgliedsorte seit Beginn der Corona-Krise bei Instagram eine gesteigerte Zugriffszahl, bei Facebook sogar 49 Prozent. Allein diese Zahlen drücken den klaren Wunsch der Menschen aus, schon bald diese Angebote wieder wahrnehmen zu dürfen. Deshalb empfiehlt der Heilbäderverband, ab Mitte Mai Übernachtungsreisen zunächst innerhalb Baden-Württembergs zu erlauben. Darüber hinaus könnte innerhalb einer Übernachtungseinrichtung immer ein fester An- und Abreisetag festgelegt werden (bspw. Dienstag bis Sonntag). Mit dieser Maßnahme würden die Wechselfrequenz niedrig gehalten und die Kontaktpunkte auf ein geringeres Maß beschränkt. Ebenso könnte zwischen dem Gästewechsel ein Reinigungstag ermöglicht werden, an dem eine grundlegendere Reinigung (als unter normalen Umständen erforderlich) erfolgen kann.

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Über den Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V.:

Die Heilbäder und Kurorte Baden-Württembergs sind mit über 12,7 Mio. Übernachtungen im Jahr 2019 ein starker Wirtschaftsfaktor. Sie erwirtschaften jährlich einen Bruttoumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Für die 56 höherprädikatisierten Heilbäder und Kurorte im Land ergibt sich ein theoretisches Beschäftigungsäquivalent von rund  58.980 Personen, die durch den Tourismus ein durchschnittliches Primäreinkommen von 30.525 Euro pro Kopf beziehen. www.heilbaeder-bw.de