Mehrwertsteuererhöhung auf Saunaeintritte nicht ohne Folgen - Der Pressedienst - Medienservice für Journalisten

Mehrwertsteuererhöhung auf Saunaeintritte nicht ohne Folgen

Seit 1. Juli gelten 19 % auf Saunaeintritte, bislang waren es 7 % / Umfrage unter den Heilbädern: 75 % rechnen mit Einbußen.

STUTTGART - Am 1. Juli 2015 ist die Mehrwertsteuererhöhung auf Saunaeintritte in Kraft getreten. In Baden-Württemberg sind in 32 höherprädikatisierten Orten insgesamt 35 Betriebe (Thermal-/Mineral-Thermen) von dieser Problematik betroffen. Aus einer Befragung des Heilbäderverbandes Baden-Württemberg e.V. geht hervor, dass knapp 75 % der Thermen in Baden-Württemberg die Mehrwertsteuer an ihre Gäste weitergeben. Dies bedeutet für den Gast eine Preiserhöhung zwischen 0,24 € und 1,50 €, was einer Preiserhöhung zwischen 1,6 % und 8 % des bisherigen Eintrittspreises entspricht.

Ob die Gäste für diese Erhöhung Verständnis haben, darüber gehen in den Einrichtungen die Meinungen auseinander. Eine klare Mehrheit von 75 % geht davon aus, dass künftig die Anzahl an Saunabesuchen zurückgehen wird. Die restlichen 25 % erwarten gleichbleibende Besucherzahlen. Somit werden die Betriebe insgesamt mit Umsatzeinbußen zu rechnen haben, die das Zurückstellen von geplanten Investitionen zur Folge haben können. Gerade bei kleineren Betrieben kann diese Belastung zur Existenzgefährdung führen.

Da die therapeutische Wirkung des Saunabesuchs wissenschaftlich bewiesen ist, hält der Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. nach wie vor an seiner Forderung fest, im Rahmen der Gesundheitsvorsorge in den Heilbädern und Kurorten für Saunabesuche den Mehrwertsteuersatz von 7 % wieder einzuführen.

Info:

Die Heilbäder und Kurorte Baden-Württembergs sind ein starker Wirtschaftsfaktor. Mehr als 3 Milliarden Euro touristischer Bruttoumsatz werden dort jährlich erwirtschaftet. Für die 56 höherprädikatisierten Heilbäder und Kurorte im Land ergibt sich ein theoretisches Beschäftigungsäquivalent von 58.000 Personen, die durch den Tourismus ein durchschnittliches Primäreinkommen von 26.650 Euro pro Kopf beziehen.

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