Rehakliniken sofort unter den Kliniken-Schutzschirm nehmen - Der Pressedienst - Medienservice für Journalisten

Rehakliniken sofort unter den Kliniken-Schutzschirm nehmen

Rehakliniken sollen in der Corona-Krise „Backup“ für Akutkliniken werden

STUTTGART– Der Heilbäderverband Baden-Württemberg wendet sich mit einem dringenden Appell an die Landesregierung. Hintergrund: In der Corona-Krise sollen die Rehakliniken als „Backup“ für die Akutkliniken herangezogen werden. Heilbäderverbandspräsident Fritz Link steht diesem Vorhaben positiv gegenüber, verweist aber auf die Sorgen der Rehakliniken. „Die Rehakliniken müssen gleich mit unter den Schutzschirm der Krankenhäuser genommen werden, weil sonst die Rehabilitationsinfrastruktur in Deutschland zusammenbricht.“ Konkret fordert Link die Aussetzung der Genehmigungsverfahren für Anschlussheilbehandlungen, Investitionszuschüsse für die Schaffung von Akutbetten, eine schnelle Liquiditätsbereitstellung sowie Garantiezahlungen. Weiter sieht der Heilbäderverband die Thermal- und andere Frei- und Hallenbäder durch die Corona- Krise existentiell bedroht. Hierfür seien „echte Finanzhilfen“ und nicht nur Überbrückungskredite notwendig.

Der Brief des Heilbäderverbandspräsidenten Fritz Link an Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

es ist beachtlich, welche Anstrengungen von politischer Seite derzeit unternommen werden, um das Gesundheitssystem in Deutschland arbeitsfähig zu halten. Zu allererst deshalb unser herzlicher Dank für allen Einsatz in den vergangenen Tagen und Wochen.

Das Bundesgesundheitsministerium erstellt derzeit mit Hochdruck einen Schutzschirm für Krankenhäuser. Seitens der Verbände (bspw. BDPK) wurde in diesem Zusammenhang bereits dringend der Bedarf zum Ausdruck gebracht, die Rehabilitationskliniken ebenfalls unter diesen Schutzschirm zu nehmen, da medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen immer, und in den aktuellen Krisenzeiten im Besonderen, einen zentralen und unverzichtbaren Teil der medizinischen Versorgung und Infrastruktur darstellen.

Nur mittels der Inkludierung der Rehabilitationskliniken (mit ihren ambulanten Zentren und weiteren Therapieeinrichtungen) in den Schutzschirm für Kliniken kann die medizinische

 

Versorgung – mit den Rehabilitationskliniken als „Backup“ für die Akutkliniken – aufrechterhalten werden. Ohne ein solches Vorgehen muss damit gerechnet werden, dass innerhalb weniger Tage und Wochen die Rehabilitationsinfrastruktur in Deutschland, wie wir sie aktuell kennen, nicht mehr existent ist. Diese Entwicklung würde dazu führen, dass die Strategie, Rehabilitationskliniken in die weitere geordnete Versorgung der nächsten Monate einzuplanen, nicht mehr zum Zuge kommen kann. Darüber hinaus würde dies mittel- und langfristig für die Heilbäder und Kurorte, die meist als zentrale Gesundheitszentren des ländlichen Raumes fungieren, negative Auswirkungen haben und maßgebliche Einschnitte in die Rehabilitationsinfrastruktur wären bundesweit die Folge.

Im Namen all unserer Mitglieder richten wir vor diesem Hintergrund die dringende Bitte an Sie, dass die Rehabilitationskliniken (mit ihren ambulanten Zentren und weiteren Therapieeinrichtungen) – adäquat zu den Kliniken – unter den Schutzschirm genommen werden.

Dies beinhaltet nachfolgende dringend notwendige Maßnahmen für Rehabilitationskliniken, die von dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) formuliert wurden:

1.     Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für Anschlussheilbehandlungen

Patienten, die sich in Krankenhäusern befinden, müssen, sofern medizinisch möglich, auch ohne vorangegangenen operativen Eingriff, ohne indikationsspezifische Einschränkungen und ohne Genehmigungsvorbehalt in Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken verlegt werden können. Damit werden diese Patienten adäquat versorgt und in den Krankenhäusern stehen mehr Betten zur Verfügung.

2.     Investitionszuschuss für die Schaffung zusätzlicher Akutbetten

Sofern Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sich an der akutmedizinischen Versorgung beteiligen, erhalten sie einen Ausgleich. Der Bund stellt den Ländern 85.000 € je nachgewiesenem zusätzlichen Platz zur Verfügung, die an die Vorsorge- und Reha-Kliniken für die Schaffung zusätzlicher Intensivbetten ausgezahlt werden.

3.     Schnelle Liquiditätsbereitstellung

Zur Sicherung der Liquidität werden sämtliche Rechnungen für Patientenaufnahmen bis einschließlich 31.03.2020 vollständig innerhalb von 5 Tagen von den Kostenträgern ausbezahlt.

4.     Garantiezahlungen

Für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken muss ebenfalls eine Grundfinanzierung ab dem

01.04. vorgesehen werden. Als Bezugspunkt können hier die Erlöse der Reha-Klinik des Vorjahrs gelten und analog zu der Finanzierung der Krankenhäuser ein monatlicher Grundfinanzierungsbetrag aus 1/12 erhöht um den Veränderungswert von 3,66% und um einen 5% Versorgungssicherstellungszuschlages vorgesehen werden. Die Zuordnung der Kostenträger Deutsche Rentenversicherung und Krankenkassen soll entsprechend der Finanzierungsanteile aus dem Vorjahr fortgeschrieben werden.

Die Auszahlung der o.g. Mittel erfolgt über eine zentrale Clearingstelle für die GKV und für die DRV. Die Vorsorge- und Reha-Kliniken melden an diese dazu einmalig ihre o.g. Werte und Zahlungsinformationen und erhalten automatische monatliche Auszahlungen in o.g. Höhe zum Monatsbeginn. Die Private Krankenversicherungen (PKV) und Berufsgenossenschaften sind anteilig an der Mittelbereitstellung zu beteiligen.

Finanzhilfen für die öffentliche Bäderbranche

In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesminister des Inneren, für Finanzen und für Wirtschaft und Arbeit appellieren die Verbände der europäischen und deutschen Bäderbranche, die öffentlichen Bäder angesichts der Corona-Krise mit echten Finanzhilfen und nicht nur mit kurzfristigen Überbrückungskrediten zu unterstützen. Diesem Appell schließt sich der Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. mit den 56 Heilbädern und Kurorten sowie den 35 Thermen in Baden-Württemberg ausdrücklich an.

Frei- und Hallenbäder, Freizeitbäder, Thermen und Wasserparks zählen zu den ersten Freizeiteinrichtungen, die in Deutschland aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS- CoV-2) geschlossen wurden. Die aus dieser Maßnahme resultierenden Einnahmeverluste treffen die öffentlichen Bäder jedoch besonders hart, da sie als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in der Regel ohnehin zuschussbedürftig sind.

Die Verbände bitten die Bundes- und die Landesregierungen daher, effektive zusätzliche Finanzhilfen für die Bäder und Thermen mit deren angegliederten Nebeneinrichtungen, insbesondere auch ambulanten Therapiezentren, zur Verfügung zu stellen. Besonders betroffen seien Gemeinden mit defizitären Haushalten und private Betreiber, die auf keinen Ausgleich aus kommunalen Haushaltsmitteln hoffen dürfen.

Sollten die Hilfen nicht zielgerichtet erfolgen wird der gesellschafts- und gesundheitspolitische Auftrag an die Bäder und Thermen nicht mehr erfüllt werden können und der Schwimmunterricht sowie die balneologische Therapie für lange Zeit zum Erliegen kommen und sicher nie wieder flächendeckend in Deutschland angeboten werden können.

Für Ihre Unterstützung in dieser für uns alle sehr schwierigen Zeit danken wir Ihnen sehr und verbleiben mit freundlichen Grüßen. Fritz Link, Präsident den Heilbäderverbandes Baden- Württemberg e.V. und Vizepräsident des Deutschen Heilbäderverbandes.

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Über den Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V.:

Die Heilbäder und Kurorte Baden-Württembergs sind mit über 12,7 Mio. Übernachtungen im Jahr 2019 ein starker Wirtschaftsfaktor. Sie erwirtschaften jährlich einen Bruttoumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Für die 56 höherprädikatisierten Heilbäder und Kurorte im Land ergibt sich ein theoretisches Beschäftigungsäquivalent von rund  58.980 Personen, die durch den Tourismus ein durchschnittliches Primäreinkommen von 30.525 Euro pro Kopf beziehen. www.heilbaeder-bw.de