Umfassendere Unterstützung für Reha-Kliniken notwendig - Der Pressedienst - Medienservice für Journalisten

Umfassendere Unterstützung für Reha-Kliniken notwendig

Heilbäderverband befragt Reha-Kliniken in Baden-Württemberg zur Lage in der Corona-Krise

STUTTGART– Der Heilbäderverband Baden-Württemberg hat Vertreterinnen und Vertreter baden-württembergischer Reha-Kliniken zur ihrer aktuellen Situation in der Corona-Krise befragt. Die Kliniken hatten bereits zu Beginn der Pandemie ihre Ressourcen angepasst und halten bis heute Betten für COVID-Akutpatienten vor. Allerdings bleiben diese in weiten Teilen leer, wodurch die Auslastung der Kliniken insgesamt gesunken ist und die Einrichtungen in finanzielle Notlage geraten. Der HBV fordert daher Hilfsprogramme für die Reha-Kliniken im Land aufzustellen, wie sie mehrere Bundesländer bereits umgesetzt haben.

Im Rahmen der Corona-Krise regte Manfred Lucha, Minister für Soziales und Integration Baden-Württemberg, am 23. März an, die „räumlichen und personellen Ressourcen der Rehabilitationskliniken“ als Unterstützung der Akutkrankenhäuser zu nutzen. Laut einer Umfrage des Heilbäderverbands Baden-Württemberg (HBV) boten rund 81 Prozent der an der Befragung teilnehmenden Kliniken diese Hilfe an. Um entsprechende Kapazitäten – also freie Betten – zu schaffen, schränkten die Kliniken die Aufnahme von Reha-Patienten ein oder stoppten diese sogar.

Die so geschaffenen Ressourcen wurden allerdings nur zu einem sehr geringen Teil abgerufen. Laut Umfrage meldeten nur 14 Prozent der Kliniken eine Belegung, die auf diese Unterstützungsmaßnahme zurückgeht. Dennoch ist vom Land ein weiteres Vorhalten der Betten erwünscht. Gleichzeitig ist damit die Auslastung der Reha-Kliniken in Baden-Württemberg rückläufig. In der Kalenderwoche 15 meldeten 71 Prozent der Kliniken eine Auslastung von unter 50 Prozent. Zwei Wochen später stand bereits in 81 Prozent der Einrichtungen mehr als die Hälfte der Betten leer. Die Tendenz ist weiter sinkend. Laut Umfrage gehen daher viele Einrichtungen (50 Prozent in KW 17), die aktuell noch keine Unterstützung in Anspruch nehmen, davon aus, auf Hilfsprogramme zurückgreifen zu müssen.

Verschärft wird die finanzielle Situation der Reha-Kliniken im Land dadurch, dass in Baden-Württemberg anders als in Ländern wie Bayern, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern noch keine Hilfsprogramme für Vorsorge-, Reha- und private Kliniken angedacht sind – abgesehen von einem Zuschuss in Höhe von maximal 36 Euro pro Tag und Bett mit Rückforderungsvorbehalt bei Übernahme von Kurzzeitpflege. Auch die begrenzte Möglichkeit, mittels eines komplexen Antragsverfahrens Ausgleichzahlungen vom Bund bzw. den Kostenträgern zu beantragen, deckt nur einen Bruchteil der finanziellen Nachteile für Vorsorge- und Rehakliniken ab, die den Einrichtungen infolge der Corona-Pandemie entstanden sind. Für Mutter/Vater-Kind-Kliniken im Bäderland Nummer 1 sind bislang keinerlei Ausgleichszahlungen vorgesehen, auch wenn der Bund diesbezüglich nun nachbessern will.

Gemeinsam mit dem Verband privater Klinikträger in Baden-Württemberg fordert der HBV daher, die bayerische Vorgehensweise für das Land Baden-Württemberg zu übernehmen. Diese sieht vor, den Vorsorge- und Rehakliniken als Ergänzung zur Ausgleichszahlung des Bundes eine Vorhaltepauschale von 50 Euro pro Tag und Bett für die Zeit vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 zukommen zu lassen. „Dies wäre das richtige Signal der Wertschätzung der Gesundheitseinrichtungen unseres Bäderlandes“, betonte Fritz Link, Präsident des Heilbäderverbandes Baden-Württemberg. Unterstützt wird diese Forderung auch von der FDP-Fraktion im Landtag. Deren gesundheitspolitischer Sprecher Jochen Haußmann betonte: „Es reicht in der jetzigen Situation nicht aus, auf die Möglichkeit der Kooperationsvereinbarungen zu verweisen und alle finanziellen Themen auf den Bund zu übertragen. Baden-Württemberg braucht einen Rettungsschirm für die Reha-Einrichtungen und die privaten Kliniken, der den Namen verdient.“

Aus Sicht der befragten Kliniken sind weitere Maßnahmen wünschenswert, um den Betrieb der Einrichtungen in der näheren Zukunft abzusichern. Unter anderem regten sie eine schnellere Bearbeitung der KfW-Darlehen, Steuersenkungen, eine Steigerung der Leerstandprämie durch die gesetzliche Krankenversicherung und eine kostendeckende Vergütung bei Akutaufnahmen bzw. akutstationären Leistungen, Tagespauschalen sowie der Kurzzeitpflege an. Zudem sollten Rettungsschirm und Hilfsprogramme ausgeweitet werden auf

  • Mutter/Vater-Kind-Klinken,
  • Privatkrankenanstalten nach Paragraph 30 der Gewerbeordnung,
  • Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen nach Paragraph 111a des Sozialgesetzbuchs,
  • Einrichtungen zur ambulanten Reha und mobilen geriatrischen Rehabilitation,
  • Privatpatienten und
  • Thermen.

Auch eine umfassende Unterstützung bei der Beschaffung der Ausrüstung zum Infektionsschutz wurde angeregt. Darüber hinaus sollte bereits jetzt mit der Ausarbeitung eines Wiedereinstiegskonzeptes für Reha-Kliniken inklusive eines zeitlichen Ablaufplans begonnen werden.

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Über den Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V.:

Die Heilbäder und Kurorte Baden-Württembergs sind mit über 12,7 Mio. Übernachtungen im Jahr 2019 ein starker Wirtschaftsfaktor. Sie erwirtschaften jährlich einen Bruttoumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Für die 56 höherprädikatisierten Heilbäder und Kurorte im Land ergibt sich ein theoretisches Beschäftigungsäquivalent von rund  58.980 Personen, die durch den Tourismus ein durchschnittliches Primäreinkommen von 30.525 Euro pro Kopf beziehen. www.heilbaeder-bw.de