Heilbäder und Kurorte in BW vermelden Spitzenjahr - Der Pressedienst - Medienservice für Journalisten

Heilbäder und Kurorte in BW vermelden Spitzenjahr

Aber: mehr wirtschaftliches Potenzial vorhanden

Bad Ditzenbach – Das Jahr 2019 dürfte ein weiteres Spitzenjahr für die Heilbäder und Kurorte in Baden-Württemberg werden. Beim Bädertag in Bad Ditzenbach vermeldeten Minister Guido Wolf und Heilbäderpräsident Fritz Link Zuwächse bei der Zahl der Ankünfte und Übernachtungen im Vergleich zum Vorjahr. Um diesen wirtschaftlichen Erfolg in den kommenden Jahren zu sichern, haben Ministerium und Verband zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet. Die neue Tourismuskonzeption, das überarbeitete Kurortegesetz sowie die Handlungsempfehlungen des Gutachtens zur Fortentwicklung des Heilbäder- und Kurortewesens in Baden-Württemberg bilden dabei den Rahmen, um das Image der Heilbäder und Kurorte aufzufrischen und neue Zielgruppen zu aktivieren.

Zwischen Januar und August 2019 ist die Zahl der Ankünfte in den Heilbädern und Kurorten Baden-Württembergs um 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Bei den Übernachtungen hat sich die Zahl um 0,6 Prozent erhöht. „Wir können mit einem weiteren Spitzenjahr rechnen“, sagte Fritz Link, Präsident des Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. (HBV), auf dem Bädertag des Verbands am 21. Oktober 2019 in Bad Ditzenbach. Dennoch müssten die Heilbäder und Kurorte kontinuierlich daran arbeiten, dass dieser Erfolg anhält.

Ein zentrales Element ist dabei die neue Tourismuskonzeption des Landes. „Mit ihr zeigen wir die Leitlinien für den Tourismus auf“, unterstrich Tourismusminister Guido Wolf. In der neuen Tourismuskonzeption habe man Schwerpunkte gesetzt, die sich in insgesamt acht Handlungsfelder aufteilen – beispielsweise das Marketing, die Verbesserung der Organisationsstrukturen oder die Stärkung des Gastgewerbes. Zudem sollten bestimmte Grundprinzipien auf allen Handlungsfeldern beachtet werden. „Hierzu gehören auch die Themen Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung des Klimawandels“, so Wolf.

Ziel der neuen Tourismuskonzeption ist es, vorhandene wirtschaftliche Potenziale zu aktivieren. Denn bislang kann sich laut der von der Heilbäder und Kurorte Marketing GmbH Baden-Württemberg (HKM) in Auftrag gegebenen Motiv-und Zielgruppenanalyse deutscher Heilbäder und Kurorte rund 36 Prozent der Wohnbevölkerung Deutschlands nicht vorstellen, einen Urlaub in Heilbädern und Kurorten zu verbringen. Und das, obwohl diese Orte zentrale Urlaubswünsche und Trendthemen, von denen viele um die Begriffe Erholung und Gesundheit kreisen, bereits besetzen. Als Beispiele nannte Link Waldbaden und Waldgesundheit.

Um diese Kernkompetenzen stärker in den Vordergrund zu rücken, haben der HBV sowie das Ministerium der Justiz und für Europa bereits erste Maßnahmen umgesetzt und weitere initiiert. Diese leiten sich aus dem „Gutachten zur Fortentwicklung des Heilbäder- und Kurortewesens in Baden-Württemberg“ ab. Ein Ziel dabei: Das Image der Heilbäder und Kurorte aufzufrischen. Unter anderem stehen ein neuer Claim sowie eine Imagekampagne im Instagram-Stil bereits kurz vor der Umsetzung.

Im Rahmen der Motiv- und Zielgruppenanalyse hat die HKM zudem verschiedene Handlungsempfehlungen entwickelt, die es den Mitgliedern des Heilbäderverbands erleichtern, zielgruppengerechte Angebote zu entwickeln. Link betonte zudem, dass die Zielgruppen „über entsprechende Kanäle“ angesprochen werden müssten. Dreh- und Angelpunkt sei dabei die neu konzipierte Webseite des Verbands, deren Inhalte nutzerorientiert die Kernkompetenzen Erholung und Gesundheit in den Mittelpunkt stellten. Auch Guido Wolf unterstrich die große Bedeutung digitaler Angebote und Services: „Es müssen Schaufensterprodukte entwickelt werden, die für sich genommen einen Reiseanlass bieten“, unterstrich der Minister.

Neben diesen direkt von der Mitgliederbasis abgeleiteten Aktivitäten prägte die politische Arbeit auf Landes- sowie Bundesebene die Verbandsarbeit maßgeblich. Im Jahr 2019 lag dabei ein Schwerpunkt auf der Ortsschilderinitiative. Ihr Ziel: die Ergänzung der Ortsschilder um das Prädikat. Dem Heilbäderverband Baden-Württemberg ist es nach intensiven Bemühungen gelungen, dass die Führung des Prädikats auf den Ortstafeln der Heilbäder und Kurorte im Bundesland auf Antrag als kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung genehmigt werden kann. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zustimmung des Stadt- bzw. Gemeinderats. Insgesamt bringen 38 der 56 höher prädikatisierten Heilbäder und Kurorte im Land den Antrag in den Stadt- bzw. Gemeinderat ein. Nach Eingang der Anträge wird das Innenministerium eine Bewilligung der Anträge in Form einer Sammelentscheidung durch das Landeskabinett vorbereiten. Die letzten Einbringungen in einen Gemeinderat finden morgen, am 22. Oktober 2019, statt. Dementsprechend geht der Verband derzeit von einer Umsetzung bis Ende dieses Jahres aus. Hintergrund für dieses Vorhaben ist die zentrale Bedeutung des Prädikats bei der die Auswahl eines Kurortes durch potenzielle Gäste. Darüber hinaus ruft die Kennzeichnung auch der einheimischen Bevölkerung das Prädikat und dessen staatliche Anerkennung aktiver ins Gedächtnis.

Auch bei der Neufassung des am 17. Juli beschlossenen Kurortegesetzes (KurorteG) hat der Heilbäderverband einen entscheidenden Beitrag geleistet. Denn das bis dato bestehende KurorteG stammte beinahe unverändert aus dem Jahre 1972 und war das bundesweit älteste Kurortegesetz. Unter anderem sieht das neue Gesetz eine periodische Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen aller Artbezeichnungen in einem Abstand von höchstens zehn Jahren vor. Dies dient der Qualitätssicherung und trägt maßgeblich zum Schutz der Alleinstellungsmerkmale der Heilbäder und Kurorte bei. Zudem wurde die Zahl der Artbezeichnungen in der Neufassung von sieben auf zwölf erhöht. Dies erlaubt eine differenziertere Darstellung des namensgebenden Heilmittels.

Durch die Straffung des Gesetzestextes reduziert sich der Verwaltungsaufwand für Kurorte und Heilbäder. Denn statt der 22 Paragraphen in sechs Gesetzesteilen enthält das neue KurorteG nur noch zwölf Paragraphen, die zudem dem zeitlichen Ablauf des Anerkennungsverfahrens folgen.

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Die Heilbäder und Kurorte Baden-Württembergs sind mit fast 12,6 Mio. Übernachtungen im Jahr 2018 ein starker Wirtschaftsfaktor. Sie erwirtschaften jährlich einen Bruttoumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Für die 56 höherprädikatisierten Heilbäder und Kurorte im Land ergibt sich ein theoretisches Beschäftigungsäquivalent von rund 58.980 Personen, die durch den Tourismus ein durchschnittliches Primäreinkommen von 30.525 Euro pro Kopf beziehen. www.heilbaeder-bw.de