Die Ausrüstung von Privatwohnungen und -häusern mit Rauchmeldern ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei größeren Zweckbauten hat der Gesetzgeber die Pflicht zum Einbau von Brandmeldeanlagen (BMA) festgelegt. Zwischen diesen beiden Bereichen gab es bisher einen ungeregelten Bereich der kleineren Sonderbauten, zu denen ...
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